Gestartet von eva maria schwarz. Letzte Antwort von Bürgerinitiative Kinderrechte Apr 3. 34 Antworten 2 Gefällt das
Ich schreibe gerade an einer Anzeige gegen Frau Mag. Deutsch, die Schule und den Familienintensivbetreuer, §186StGB: Üble Nachrede und §187StGB: Verleumdung. Nur durch falsch Aussagen dieser Personen…Fortfahren
Gestartet von Robert. Letzte Antwort von Gerhard Männl 11. Dez 2018. 6 Antworten 2 Gefällt das
Ich bin Vater einer 2 Jährigen Tochter und habe mich von der Kindesmutter getrennt, da sie erneut an Bolimie erkrankt ist!Nun ist es so,dass das Jugendamt nichts dagegen unternimmt! Die Kindesmutter…Fortfahren
Gestartet von Andreas Tuschek. Letzte Antwort von Bürgerinitiative Kinderrechte 15. Nov 2018. 15 Antworten 3 Gefällt das
Sehr geehrte Damen und Herren,wir hätte hier eine Angelegenheit, welche die Medien sehr interessieren könnte. Eine Angelegenheit, wo Kinder im Spiel sind und auch darin das Jugendamt durch falsche…Fortfahren
Tags: Kindsentzug, Obhut, Jugendamt
Gestartet von Schleinzer. Letzte Antwort von Herbert Fürdank-Hell 11. Okt 2018. 4 Antworten 0 Gefällt das
Ich suche wirklich ganz dringend einen Psychiater (wenn möglich WGKK) in Wien für meine Kinder und mich - gerichtliche Auflage.
http://www.maennerservice.at/report/ich-bin-dann-mal-weg-dein-kind-...
Betroffene
Vater: Manfred Burghäusler*
Sohn Jonas*, Kindergartenalter
Verwandte: Großeltern
In der Verantwortung
Sabrina*, Jonas´Mutter
österreichisches Familienrecht
Ort und Zeitraum:
Ötztal, Tirol, Sommer 2017
Geschichte
Manfred Burghäusler holt sich bereits seit über zwei Jahren immer wieder Rat und Hilfe beim Männerservice. Er will so viel wie möglich für seinen Sohn Jonas da sein, und dafür hat er sich als einer der vielen Trennungsväter in Österreich stets mit viel Geschick, Geduld und guten Nerven an die Grenze des Widerstands der Mutter seines Kindes, Sabrina, heranzutasten.
Immer wieder stellt ihn Sabrina vor Tatsachen, welche Jonas betreffen und sie einfach entschieden hat. Doch die neueste Entscheidung Sabrinas lässt Manfred erst einmal nach Luft schnappen:
Sabrina hat Lust auf einen längeren Urlaub. Fernost würde ihr gefallen. Natürlich nimmt sie Jonas mit. Das betrifft leider auch Manfred: Sie hat somit entschieden, dass er seinen Sohn mehrere Monate nicht mehr sehen wird.
Manfred will wissen, ob er irgendetwas unternehmen kann, doch leider: Ohne „Gemeinsame Obsorge“ kann er nur zusehen und hoffen, dass Sabrina irgendwann mit Jonas wieder zurückkommt. Mit der ach so schön klingenden „Gemeinsamen Obsorge“ allerdings könnte er ebenso wenig bewirken, in der Praxis macht die Mutter immer noch, was sie will, und sollte der Vater tatsächlich Einwände erheben, spricht sie einfach nicht mehr mit dem Vater. Dann ist nämlich keine Gesprächsbasis vorhanden, und die „Gemeinsame Obsorge“ wird aufgehoben – und die Reise kann beginnen.
Manfred darf in den nächsten Monaten nur mehr einmal monatlich an seinen Sohn denken: Bei der Erfüllung der heiligsten Vaterpflicht, denn Unterhalt zu überweisen ist er natürlich weiterhin in voller Höhe verpflichtet, völlig ohne Rechte. Dabei wird er in der nächsten Zeit nicht einmal wissen, wo sich sein Kind aufhält, ob es ihm gut geht und ob und wann Jonas möglicherweise schon längst wieder zurück in Österreich ist. Sabrina bestimmt, was Manfred erfahren soll und was nicht.
Dem Männerservice bleibt wieder einmal die traurige Aufgabe, Manfred auf seine Frage, welche Rechte er nun hätte, eine schlechte Nachricht zu überbringen, und kann nur versuchen, mitzuhelfen, jetzt alle Kraft auf ein Mindestmaß an Informationsrecht zu legen.
Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen: http://www.maennerservice.at/pensionssplitting/
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